1. Nachstehende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Medien, Lieferungen und Leistungen.
2. Mit der Erteilung eines Auftrages werden diese Bedingungen vom Käufer anerkannt.
3. Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer besonderen schriftlichen Vereinbarung
4. Die Unwirksamkeit einer der nachstehenden Bedingungen läßt die übrigen Bedingungen unberührt.
5. Kommt der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Peter Götz Media, www.pg-media.eu (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, Produktion und Lieferung von Medien auf Datenträger (nachfolgend "Lieferung") und Implementierung auf Servern, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der Produktion mündlich oder in schrihftlicher Form vereinbart wurden.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die sowohl einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als auch dem privaten Gebrauch zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ein Vertragsabschluss kommt spätestens durch den Beginn der Tätigkeit, wie z. B. Tonaufnahmen, Bildaufnahmen oder grafischen Entwürfen am angestrebten Produkt des Kunden, durch den Verkäufer zustande und bearf keiner schriftlichen Ausführung oder Bestätigung.
2.1. Der Käufer akzeptiert den Vertragsabschluss mit dem Verkäufer auch auf Grund der folgenden Handlungen des Verkäufers:
2.2. Der Verkäufer sieht einen Vertragsabschluss zu den hier genannten Bedingungen durch den Kunden auf Grund der folgenden Handlungen oder Äußerungen als gegeben:
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.
2.3. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
Verbrauchern steht grundsätzlich nur vor dem Beginn des Produktions- bzw. Aufnahmevorgangs ein Widerrufsrecht zu.
4.1. Zahlungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen rein Netto, ohne Abzüge, nach Erhalt der Rechnung in Schriftform gültig sowohl postalisch als auch elektronisch per PDF-Datei übermittelt.
4.2. Nichteinhaltung der Zahlungsbestimmungen berechtigt den Verkäufer unbeschadet sonstiger Rechte, alle Veröffentlichung der Medien in Gänze, teilweise oder als Bestandteil von Produktionen Dritter zu untersagen, ferner zur Rückstellung aller Lieferungen, ohne dadurch in Lieferverzug zu geraten. Es bleibt dem Verkäufer außerdem vorbehalten, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem Basiszins der EZB p.a. zu berechnen bzw. die ihm selbst entstehenden Kreditzinsen weiter zu belasten. Außerdem bleibt dem Verkäufer vorbehalten, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem Diskontsatz der Landeszentralbank zu berechnen bzw. die ihm selbst entstehenden Kreditzinsen weiter zu belasten.
4.3. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so geschieht dies nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit bei der Bank des Verkäufers. Die Diskontspesen und Stempelkosten gehen zu Lasten des Wechselgebers und müssen sofort in bar skontofrei bezahlt werden.
4.4. Schecks gelten nicht als Barzahlung, sie werden unter Vorbehalt angenommen.
4.5. Bei der Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen des Verkäufers ohne jeden Abzug sofort fällig; dies gilt auch für solche Forderungen, für die Wechsel gegeben sind.
4.6. Kreditschutz
4.6.1. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.
4.6.2. Treten beim Käufer oder einem Wechselbeteiligten Ereignisse ein, die ihre Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder ändern sich deren rechtliche Verhältnisse oder werden solche Umstände erst nachträglich bekannt, so kann der Verkäufer vom Vertag zurücktreten.
4.7. Sonderfall Webseite oder Internetauftritt von neu gegründeten Unternehmen oder Personengesellschften, Startups oder nach Privatinsolvenz.
In Sonderfällen, wie zum Beispiel nach einer bekanntermaßen erfolgten und überwundenen Privatinsolvenz eines Kunden, gewährt der Verkäufer zur Aufbauhilfe eines neu gegründeten Geschäftes des Käufers, einen Aufschub der Rechnungsstellung um maximal 180 Tage ab Beginn der Serverimplementierung bzw. der erfolgreichen Einrichtung der entsprechenden Domain(s). Die danach erstellte Rechnung ist sofort und ohne Aufschub zu begleichen. Kleine technische Änderungen wie unter 8.1 beschrieben, sind jedoch im Gegensatz zum Verfahren der sofortigen Rechnungsstellung bei bereits bestehenden Unternehmen, nicht im Preis inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt!
Die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt sowohl durch die Aushändigung oder Zusendung von Mediendateien als auch durch die Implementierung von Medien auf Internetservern oder Computern.
6.1. Kommt der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
6.2. Fabrikationshindernisse, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, mangelnde Versandmöglichkeit sowie alle vom Willen des Verkäufers unabhängigen Ursachen, welche die Produktion oder Lieferung verzögern oder unmöglich machen, berechtigen den Verkäufer zur angemessenen Hinausschiebung seiner Lieferverpflichtung.
7.1. Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an den gelieferten bzw. produzierten Medien vor. Diese dürfen bis zum vollständigen Erhalt der geforderten Rechnungssumme weder verändert, veröffentlicht noch in anderen medialen Zusammenhängen verwendet oder weiterverarbeitet werden.
7.2. Die Aushändigung bzw. Überlassung oder Serverimplementierung aller von Verkäufer produzierter Medien, gänzlich oder auch teilweise, die einvernehmlich, im Vertrauensverhältniß zwischen Produzent und Kunden zu Sicherungs("Backup")-, Demonstrations-, Übungs-, Test- oder sonstigen Anwendungs-Zwecken geschieht, verpflichtet den Käufer zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Produktionen und berechtigt den Käufer keines Falles zur Weitergabe im privaten oder öffentlichen Bereich, jeglicher Weiterverarbeitung bzw. Veränderung oder sonstige Veröffentlichung der überlassenen Daten. Der Käufer ist darüber hinaus ausdrücklich nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden und trägt das volle Risiko für eine willentlich absichtliche oder unbeabsichtigte Veröffentlichung, auch und besonders durch Dritte, durch die dem Verkäufer ein finanzieller Schaden entstehen könnte. In diesem Fall wird vom Verkäufer erheblicher Schadensersatz gefordert und in Anspruch genommen.
7.3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Kunden nicht oder nicht vollständig bezahlte Produktionen ganz oder teilweise zu veröffentlichen oder von Servern zu entfernen bzw. die Veranlassung der Entfernung/Löschung, der vom Verkäufer erstellten oder entworfenen Medien, Inhalten oder gestalterischen Leistungen, durch den Kunden zu verlangen und die Durführung ggf. auf Kosten des Kunden durchzusetzen. Das gilt auch und besonders, wenn der Kunde arglistig, fahrlässig oder in betrügerischer Absicht handelt, schriftliche oder mündliche Vereinbarungen (auch mittels Dritter) mit dem Verkäufer unabgestimmt verändert und/oder ohne Klärungsversuch für nichtig erklärt und/oder entsprechende Handlungen tätigt, beabsichtigt oder als Vorschlag unterbreitet!
8.1 Bei der Erstellung von Internetanwendungen, Serveranwendungen, Webseiten oder Webshops sind kleine technische Änderungen, die sich im Verlauf der ersten 6 Monate durch den Gebrauch und die Anwendungen zur Abwicklung von Geschäften oder zu Nutzung von Formularen bzw. Kontaktmöglichkeiten im praktischen Umgang ergeben und dem Verkäufer vom Kunden in Schriftform mit einer konkreten Problembeschreibung inklusive eines ebenso konkreten Änderungsvorschlags, ebenfalls in Schriftform, nur nach der komplett erfolgten fristgerechten Bezahlung gemäß der vom Verkäufer in Rechnungen gestellten Leistungen, im Verkaufspreis enthalten, ohne dass eine weitere gesonderte Berechnung durch den Verkäufer erfolgt.
8.2 Die Produktionen werden ausschließlich nach den Massgaben des Kunden produziert, sodass eine, nach der Aushändigung auf Datenträger oder der Veröffentlichung auf einem Internetserver stattfindende Bemängelung keine aufschiebende oder wertmindernde Wirkung auf die geforderte Rechnungssumme hat.
8.3 Der Kunde wird gebeten, sich bei einer Beanstandung, die sich zeitlich nach seiner vorher erfolgten Abnahme ereignet, umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen um die Kosten und die Möglichkeiten für Änderung der Medien, unbeschadet sonstiger Rechte, zu erörtern. Die Annahme und Durchführung eventueller Änderungswünsche nach der vorher erfolgten Abnahme durch den Kunden liegt, unbeschadet sonstiger Rechte, ausschließlich beim Verkäufer.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren oder Dienstleistungen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Gerichtsstand ist 32369 Rahden, Deutschland.
Verletzt der Käufer in schädigender Absicht, arglistig oder fahrlässig die im Vertrauen getroffenen Vereinbarungen mit dem Verkäufer, so werden alle bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Medien oder erfolgten Dienstleistungen, ungeachtet aller zuvor getroffenen Vergütungsregelungen, zu den in diesen AGB genannten Vergütungssätzen unverzüglich in Rechnung gestellt!
Sowohl durch die Beauftragung von Produktions- oder Dienstleistung durch den Käufer, als auch die Aufnahme der Arbeiten durch den Verkäufer oder den Beginn eines gemeinsamen Arbeitsvorgangs in den Räumen des Verkäufers bzw. auf Veranstaltungen oder Konzerten werden die unter 1) bis 11) genannten Bestimmungen der Geschäftsbedingungen des Verkäufers in Gänze vom Käufer anerkannt und es bedarf keines ausdrücklichen Hinweises des Verkäufers an den Käufer darauf, weder in schriftlicher noch in mündlicher Form.
Ich bedanke mich für Ihre Kenntnisnahme, mit freundlichen Grüßen, Peter Götz, Stemwede, 7. Januar 2013